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Rekrutierung Händler

Um den Markt weiter auszubauen, rekrutiert Kende landesweit Händler. Wir freuen uns sehr, langfristig und erfolgreich zu etablieren abwechslungsreiche Zusammenarbeit mit Ihnen. Rufen Sie uns gerne zur Beratung und Verhandlung an.

Bitte kontaktieren Sie uns jetzt:

Zhejiang Kende Mechanical & Electrical Co., Ltd.
Zhejiang Kende Mechanical & Electrical Co., Ltd.

Bedingungen für die Zusammenarbeit mit Händlern

Partei A: Zhejiang Kende Mechanical & Electrical Co. Ltd.
Party B: Ausländischer Agent

1. Partei A beauftragt Partei B mit dem Verkauf der von Partei A hergestellten Eigenmarkenprodukte von Partei A innerhalb der gültigen Frist.

2. Partei B muss eine legale Geschäftseinheit sein. Vor der Unterzeichnung der Vereinbarung müssen die beiden Parteien mehrere Runden lang miteinander kommunizieren. Partei B muss entsprechende rechtsgültige Geschäftsbescheinigungen vorlegen.

3. Die Abwicklung aller Produkte erfolgt durch Kauf und Verkauf. Die anfängliche Bestellmenge von Partei B darf nicht weniger als einhunderttausend Dollar betragen, und das jährliche Verkaufsvolumen muss ebenfalls festgelegt werden. (Wenn das Verkaufsvolumen einen bestimmten Betrag nicht erreicht, hat Partei A das Recht, den Agenten jedes Mal zu kündigen oder zu ersetzen.) Die Lieferung muss erfolgen, nachdem Partei A die Zahlung von Partei B erhalten hat (oder das Konto im Rahmen des freigegeben hat). Kreditgarantie nach Rücksprache mit der Kreditgarantie), und dann liefert Partei A die Ware vertragsgemäß.

4. Partei B muss innerhalb der Spanne des Richtpreises von Partei A verkaufen. Sollte es zu einer Preisanpassung kommen, muss diese schriftlich mitgeteilt werden und kann nur nach Einholung der Zustimmung von Partei B geändert werden.

5. Partei B muss mindestens 10 Quadratmeter Ladenfläche oder spezielle Theken für den Verkauf der Produkte von Partei A bereitstellen und sich bereit erklären, entsprechend den Anforderungen von Partei A zu dekorieren und auszustellen. Partei B übernimmt die Kosten für die Dekoration.

6. Partei A erklärt sich bereit, dem Agenten am Ende des Jahres etwas in Form von Warenrabatten zurückzugeben und kann auf der Grundlage regelmäßiger Angebote auch Kundensupport mit einigen Punkten leisten. Einzelne Werbeartikel werden zu Sonderpreisen angeboten, wobei die Abrechnungsmethode separat festgelegt werden kann oder im Staffelmodus „Angebot“ erfolgen kann, das entsprechend der Staffelung von Partei B und der konkreten Einkaufsmenge festgelegt wird.

7. Partei A verpflichtet sich, den Agenten einen bestimmten Prozentsatz für die Teilnahme an Branchenmessen zu entschädigen, um die Markenprodukte und Werbeinvestitionen von Partei A zu bewerben. Partei A kann zu Marketingzwecken Souvenirs, Kulturhemden und andere Produkte von Partei B mit dem Logo der Marke von Partei A aufdrucken.

8. Partei A wird von Zeit zu Zeit Händlerkonferenzen im Ausland abhalten, um für neue Produkte oder Werbeaktivitäten für eine bestimmte Art von Produkten zu werben. Partei B muss sich aktiv beteiligen. Gleichzeitig müssen beide Parteien regelmäßig Kontakt aufnehmen und regelmäßig besuchen.

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